Belgien

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Während sich die Welt langsam wieder öffnet, sollten Sie sich mit Ihren Lieben treffen, um das Land, das für seine Schokolade, seine Waffeln, sein Bier, seine Fußballnationalmannschaft, die Red Devils, den Sitz des NATO-Hauptquartiers und das Europäische Parlament berühmt ist, neu zu entdecken und glückliche Erinnerungen wieder aufleben zu lassen. Hier sind einige der bekanntesten, begehrtesten, empfohlensten, am besten bewerteten und berühmtesten Orte in Belgien, deren Besuch Sie sicher nicht bereuen werden. Zögern Sie nicht, uns für Ihre Flugbuchung zu kontaktieren.

Charter zu diesem Reiseziel

Schnell COVID19
Reisehinweise

OPEN TO CITIZENS AND RESIDENTS

No

OPEN TO FOREIGN NATIONALS

No

QUARANTINE

No

TOURISMS

No

Ihre Bucket List bei einem Besuch in Belgien

Belgien ist eines der offenen Reiseziele, die großartige europäische Abenteuer bieten können. Belgien ergreift strenge Sicherheitsmaßnahmen, um ein sehr angenehmes und unvergessliches Erlebnis zu gewährleisten. Wenn Sie entweder gegen COVID19 geimpft sind oder mindestens 72 Stunden vor Ihrer Ankunft ein negatives PCR-Testergebnis haben, sind Sie herzlich willkommen, Ihr lang ersehntes Abenteuer in Belgien zu erleben. Belgien ist auch ein idealer Zufluchtsort, wenn Sie in feuchten Regionen leben. Vor allem aber bietet Belgien gemütliche Unterkünfte, die sich für Paare, Familien oder einen kleinen Freundeskreis eignen.

Freizeitaktivitäten in Belgien

  • Ganztägige private Tour und Limousine

  • Ganztägige Tour

  • Luxuriöse Tagestour und Weinprobe

  • Kulturelle Touren


  • Dämmerungsradtour

    Trappistenroute


  • Eintauchen in

    Thermen

    de Spa

  • Kunstgalerien

  • Schlaf in einem trojanischen Pferd

  • Naturerkundung, Wandern und Paddeln

  • Erkunden Sie unterirdische Höhlen und füttern Sie Bären.

Detaillierte Reiseinformationen zu Belgien

Haftungsausschluss: Alle veröffentlichten Informationen sind korrekt und aktuell, können jedoch ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Melden Sie sich für die neuesten Nachrichten und Updates an oder fordern Sie einen Rückruf an.

Die Passagiere müssen im Besitz einer von einer belgischen Botschaft oder einem Konsulat ausgestellten Reisebescheinigung sein.

– Dies gilt nicht für:

– Staatsangehörige und Einwohner der Schweiz und der EWR-Mitgliedstaaten;

– Einwohner von Australien, Korea (Rep.), Neuseeland, Ruanda, Singapur und Thailand;

– Passagiere mit einem von Belgien nach dem 18. März 2020 ausgestellten Visum „C“;

– Handelsseeleute;

– Passagiere mit einem Diplomatenpass, die dienstlich reisen;

– Militärpersonal, das im Dienst reist. Ein ausgefülltes „Passenger Locator Form“ muss bis spätestens 48 Stunden vor der Ankunft eingereicht werden. Das Formular finden Sie unter https://travel.info-coronavirus.be/public-health-passenger-locator-form oder https://d34j62pglfm3rr.cloudfront.net/downloads/BELGIUM_PassengerLocatorForm_ENG.pdf.Passengers. Sie können einem COVID-19-Test und einer Quarantäne unterzogen werden; Einzelheiten finden Sie unter https://www.info-coronavirus.be/en/Passengers. Passagiere, die über Belgien ein- oder durchreisen, müssen einen negativen COVID-19 PCR-Test vorweisen. Der Test muss spätestens 72 Stunden vor dem Abflug vom ersten Einschiffungsort abgelegt worden sein. Das Testergebnis muss in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch abgefasst sein.

– Dies gilt nicht für:

– Passagiere mit Wohnsitz in Belgien;

– Fahrgäste, die jünger als 6 Jahre sind;

– Passagiere im Transit durch Belgien in einen Nicht-Schengen-Mitgliedstaat.

Fluggästen aus Brasilien, Indien oder Südafrika ist die Einreise nicht gestattet.
– Dies gilt nicht für:
– Staatsangehörige und Einwohner Belgiens;
– Handelsseeleute mit einem „Essential Journey Certificate“;

– Passagiere mit einem Diplomatenpass, die dienstlich reisen, und einem Essential Journey Certificate.

Passagiere

Passagiere, die aus einem anderen Land als Brasilien, Indien oder Südafrika kommen, dürfen nicht einreisen.

– Dies gilt nicht für:
– Staatsangehörige und Einwohner der Schweiz und der EWR-Mitgliedstaaten;
– Einwohner von Australien, Korea (Rep.), Neuseeland, Ruanda, Singapur und Thailand;
– Passagiere mit einem von Belgien ausgestellten „C“-Visum;
– Handelsseeleute;
– Passagiere mit einem Diplomatenpass, die dienstlich reisen;
– Studenten;
– Militärpersonal, das im Dienst reist;
– Passagiere, die nach Belgien einreisen, um auf dem Landweg in ein Drittland weiterzureisen. Sie müssen nachweisen, dass sie in das Zielland einreisen können;
– Weitere Ausnahmeregelungen finden Sie unter https://www.info-coronavirus.be/en/travels/..

Ja, mit Einschränkungen

Die belgische Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen. Diese Maßnahmen werden laufend überprüft und unterliegen einer ständigen Bewertung der örtlichen Gegebenheiten. Zu den Maßnahmen gehören: die Schließung von Restaurants, Cafés und Bars (mit Ausnahme von Imbissbuden), eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens in Flandern und Wallonien und von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens in Brüssel sowie die Beschränkung enger Kontakte auf eine Person (zwei Kontakte, wenn Sie allein leben). Bis zu vier Personen (Kinder nicht mitgerechnet) dürfen sich im Freien versammeln. Telearbeit ist obligatorisch.
Die wichtigsten Geschäfte (einschließlich Supermärkte und Apotheken) sind geöffnet. Nicht wesentliche Geschäfte sind nur auf Terminbasis geöffnet. Abholung und Lieferung nach Hause sind möglich. Die Einkäufe sollten allein oder mit höchstens einer weiteren Person aus demselben Haushalt erledigt werden. Kontaktberufe wie Friseure und Schönheitssalons sind geschlossen.
Die lokalen Behörden wurden ermächtigt, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Zahl der lokalen Fälle sprunghaft ansteigt. Diese Befugnisse reichen von der Verpflichtung zum Tragen von Masken an zusätzlichen Orten und unter zusätzlichen Umständen bis hin zur Einführung von lokalisiert Lockdowns. In Brüssel zum Beispiel ist das Tragen einer Maske auf allen öffentlichen Plätzen und Straßen Pflicht. Sie sollten sich regelmäßig auf der Website der betreffenden Stadt oder Gemeinde und bei der belgischen Regierung über die neuesten detaillierten Informationen informieren.

Britische Staatsangehörige, die weder in Belgien noch in einem anderen EU- oder Schengen-Land ansässig sind, dürfen derzeit nur aus wichtigen Gründen nach Belgien einreisen. Die Reisenden müssen einen Nachweis über den wesentlichen Grund ihrer Reise mit sich führen.
Britische Staatsangehörige, die in Belgien wohnen, müssen bei der Einreise nach Belgien einen gültigen Wohnsitznachweis vorlegen.

Alle

Reisenden

die aus dem Vereinigten Königreich per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus anreisen, einschließlich derjenigen, die in Belgien ansässig sind, müssen vor der Reise das belgische Passagierlokalisierungsformular (PLF) ausfüllen und einen Nachweis über das ausgefüllte PLF während der gesamten Reise und in den folgenden 48 Stunden mit sich führen.

Reisende
die das Formular vor der Reise nicht ausgefüllt haben, kann die Einreise verweigert werden und/oder eine Geldstrafe drohen. Wenn Sie mit einem anderen Verkehrsmittel einreisen und sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten oder nach einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden nach Belgien zurückkehren, müssen Sie das PLF nicht ausfüllen. Wenn Sie aus beruflichen Gründen reisen, sollten Sie auch Ihren belgischen Arbeitgeber oder belgischen Kunden bitten, vor Ihrer Reise das Formular für Geschäftsreisen ins Ausland auszufüllen, das Sie im PLF angeben müssen.
In Belgien gibt es ein Ampelsystem, das Regionen mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko kennzeichnet. Von Reisenden aus anderen Ländern kann außerdem verlangt werden, dass sie bei ihrer Ankunft für mindestens sieben Tage in Quarantäne bleiben und sich am ersten und siebten Tag einem Test unterziehen. Auf der Karte auf der Website des belgischen Außenministeriums (in englischer Sprache) finden Sie die neuesten Informationen über die betroffenen Regionen. (https://reopen.europa.eu/en).
Die nationalen Behörden verlangen, dass alle Personen, die nach Belgien zurückkehren, und alle Personen, die durch Belgien reisen und sich mindestens 48 Stunden dort aufhalten, ein Identifikationsformular (Passenger Locator Form) ausfüllen.

Alle Nicht-Einheimischen ab sechs Jahren müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19 PCR-Test nachweisen. Dieser PCR-Test muss spätestens 72 Stunden vor der Ankunft in Belgien durchgeführt werden. Transitreisenden wird empfohlen, sich über die belgischen Vorschriften zu informieren. Es gibt einige begrenzte Ausnahmen von der Verpflichtung, einen negativen Test vorzulegen, u. a. für Personen, die mit dem Auto anreisen und sich weniger als 48 Stunden aufhalten, für Transportarbeiter und Grenzgänger.

Alle

Reisende
aus dem Vereinigten Königreich (einschließlich der in Belgien ansässigen Personen) müssen bei ihrer Ankunft für 10 Tage in Quarantäne bleiben und sich am ersten und siebten Tag ihrer Quarantäne einem Test unterziehen. Wenn Ihr Aufenthalt in Belgien weniger als 48 Stunden dauert, werden Sie nicht zur Quarantäne oder zu den Tests aufgefordert. Befolgen Sie genau die Anweisungen, die Sie per SMS erhalten, nachdem Sie Ihr Passenger Locator Form eingereicht haben.

Schließung von Restaurants, Cafés und Bars (außer zum Mitnehmen). Alle Arten von Beherbergungsbetrieben dürfen unter Einhaltung der allgemeinen Vorschriften im Zusammenhang mit COVID-19 geöffnet werden, aber ihre Bars und Restaurants sind geschlossen. Mahlzeiten können nur als Zimmerservice serviert werden.
Die wichtigsten Geschäfte (einschließlich Supermärkte und Apotheken) sind geöffnet. Nicht wesentliche Geschäfte sind nur auf Terminbasis geöffnet. Abholung und Lieferung nach Hause sind möglich. Die Einkäufe sollten allein oder mit höchstens einer weiteren Person aus demselben Haushalt erledigt werden. Kontaktberufe wie Friseure und Schönheitssalons sind geschlossen.
Die Friseure werden am 26. April wieder öffnen, und die Außengastronomie kann am 8. Mai wieder aufgenommen werden.

Museen, Tierparks und Schwimmbäder sind geöffnet. Andere kulturelle Einrichtungen und Hallensportanlagen (außer für Kinder unter 12 Jahren) sind geschlossen. Die Gotteshäuser sind offen, und die Gottesdienste können mit maximal 15 Personen abgehalten werden.

Das richtige Flugzeug für Ihre Reise

Tahseen Aviation erhält eine breite Palette von Anfragen bezüglich unserer Flugcharterdienste, von Menschen, die nach Hause fliegen möchten, um sich mit ihren Familien zu treffen, bis hin zu Flügen, die eine medizinische Evakuierung und Gruppenrückführung beinhalten. Die meisten dieser Kunden wollten innerhalb weniger Tage mit Privatjets fliegen und brauchten unsere Expertise bei der Navigation trotz unterschiedlicher Reisebeschränkungen und Anforderungen für Flugreisen. Tahseen Aviation ist in der Lage, eine große Auswahl an Privatjets anzubieten, um all diese unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen.

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